Willkommen bei

KFZ - Sachverständigenbüro

Karlheinz Giese,

Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger, durch die Handwerkskammer Karlsruhe.

 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.

Informieren Sie sich hier,  über unser Sachverständigenbüro und dessen Leistungen. 

Dabei unterstützen wir Sie auch gerne mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung.  

Ihr Ansprechpartner für die Unfall- und Schadenbegutachtung

Die Beauftragung eines unabhängigen und freien KFZ- Sachverständigen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, ist die Voraussetzung um den entstandenen Schaden, schnell und fair regulieren zu können.

 

Als öffentlich bestellt und vereidigter KFZ- Sachverständiger der HWK-Karlsruhe, bewerte ich den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden persönlich, unabhängig und kompetent.

Bitte beachten Sie im Haftpflichtschadensfall, das Sie die freie und somit die uneingeschränkte Wahl eines neutralen, Sachverständigen haben.

Lassen Sie sich nicht beirren , denn die sogenannten Schadensschnelldienste mit Ihren Sachverständigen sind in aller Regel, an die Weißungen der Versicherungswirtschaft gebunden.

Die Versicherungswirtschaft ist dann Ihr Unfallgegner.

 

Um Herr des Verfahrens zu bleiben, sollten Sie nicht warten bis die Versicherung Ihres Unfallgegners einen Sachverständigen beauftragt.

Diese Sachverständigen arbeiten nicht immer im Sinne der Geschädigten.

Das kann für Sie als Geschädigter, aus wirtschaftlicher Sicht sehr negativ werden.

 

Beauftragen Sie mich, als Sachverständigen.

 

Ich arbeite unabhängig von der Versicherungswirtschaft und unterliege keinerlei Weißungen dieser.

 

Meine Gutachten sind rechtssicher, unabhängig, aussagefähig und kompetent.

 

Selbstverständlich komme ich zur Schadensbegutachtung auch zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz.

 

Sie haben im Schadensfall die uneingeschränke Wahl eines freie und unabhängigen KFZ Sachverständigen!

Da die anfallenden Kosten, für das Gutachten zum Schaden gehören, muss die  Versicherung des Unfallverursachers diese tragen.

 

Das gleiche gilt für die Beauftragung eines Verkehrsrechsanwalts, dieser kann dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht und somit zu Ihrem Geld kommen.



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